Tarife


Krankenkasse

Unsere Leistungen in der Schwangerenbetreuung, Wochenbettbetreuung und Stillberatungen werden nach Hebammen-Tarif abgerechnet und sind durch die Grundversicherung gedeckt.

Bei Akupunktur, Babymassage und Rückbildungsturnen wird nur bei einer Zusatzversicherung ein Teil von der Krankenkasse übernommen und muss individuell abgerechnet werden.

Terminabsagen unter 24 Stunden vor vereinbartem Termin, werden vollumfänglich in Rechnung gestellt.

Pikettentschädigung

Gemäss Richtlinien des Ostschweizerischen Hebammenverbandes wird für die Wochenbettbetreuung pauschal eine Pikettentschädigung in Rechnung gestellt.

Weitere Info unter: www.ostschweizer-hebammen.ch